Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Wer kann eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen?
Nicht jeder kann sich privat krankenversichern. Ob Sie eine Private Krankenversicherung abschließen können, hängt von Ihrem Beruf oder Verdienst ab. Nur 10% der Versicherten sind privat krankenversichert, die restlichen 90% sind gesetzlich versichert. Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) können folgende Personengruppen: Selbstständige, Freiberufler, Angestellte, Beamte, Studenten, Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in eine Private Krankenversicherung wechseln. Einige Handswerksmeister und Künstler sind davon ausgenommen.
Angestellte
Als Angestellter können Sie nur dann in eine Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 48.150,- € liegt. Das entspricht einem Monatseinkommen von 4.012,50 €. Sondergehälter zählen auch zu dieser Verdienstgrenze hinzugerechnet, so können Sie sich auch privat krankenversichern, wenn Sie bei 13 Monatsgehältern durchschnittlich 3.703,85 € verdienen.
Beamte
Beamte können sich ohne Einschränkungen privat krankenversichern. Einige Versicherer bieten gerade für Beamte Spezialtarife an.
Die Beihilfe für Beamte bezahlt 50 % der Behandlungskosten, nachfolgende Beihilfesätze sind üblich:
| Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind |
Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind |
Pensionsempfänger | |
| Beamter | 50% | 70% | 80% |
| Ehepartner | 70% | 70% | 70% |
| Kinder | 80% | 80% | 80% |
Studenten
Mit Vollendung des 14. Semesters bzw. spätestens aber mit dem 30. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr bei den Eltern mitversichert und müssen eine eigene Krankenversicherung abschließen. Meist bietet die Private Krankenversicherung für Studenten sehr viel bessere Leistungungen als die gesetzliche Krankenkasse an. Einige Versicherer bieten Studenten sehr günstige Studententarife. Für Männer ist die Mitgliedschaft in einer PKV meist die bessere Wahl.
Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre
Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre haben die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Auch für Ärzte bieten einige Versicherer Spezialtarife an.
Der Versicherungsschutz in der PKV beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine schriftliche Annahmeerklärung zugegangen ist. Sind Wartezeiten vereinbart, so beginnt der Versicherungsschutz nach deren Ablauf.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen.
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfallen bei Unfällen.

